Sachkunde der Herzschrittmacher-/ ICD-/ CRT-Therapie Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!
Wie kaum ein anderes Gebiet hat die Herzschrittmacher- und ICD- Therapie vom technischen Fortschritt der letzten Jahrzehnte profitiert. Längst sind moderne Herzschrittmacher- und ICD- Systeme nicht mehr nur reiner Syncopenschutz, sondern werden zunehmend zur Verbesserung der Lebensqualität der Patienten eingesetzt.
Die Entwicklung hin zu physiologischen Schrittmacher- und ICD-Systemen hat die Komplexität und die Programmiermöglichkeiten der Aggregate bedeutsam erhöht. Darüber hinaus sind Herzschrittmacher und ICDs heute nicht nur ausgefeilte Therapeutika, sondern bieten auch eine Vielzahl diagnostischer Funktionen für eine optimierte Therapieplanung und -überwachung.
Um die Möglichkeiten moderner Herzschrittmacher- und ICD- Systeme vollständig für den Patienten nutzbar zu machen, sind eine genaue Kenntnis der Aggregate und der zur Nachsorge notwendigen Programmiergeräte unabdingbare Voraussetzung.
Nach den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes ist jeder an der Herzschrittmacher- und ICD- Therapie Beteiligte verpflichtet, im Umgang mit aktiven Implantaten eine besondere Sachkunde aufzuweisen (§§ 22,23, 24 MPG).
Dazu wurden von der Kommission für Klinische Kardiologie gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Herzschrittmacher“ der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung und der Bundesärztekammer ein Curriculum „Praxis der Herzschrittmachertherapie“ (Z Kardiol 2007.1:177-186; www.dgk.org), ein Curriculum „Praxis der ICD-Therapie“ (Z Kardiol 2008.2:49-64; www.dgk.org) und ein Curriculum „Praxis der CRT-Therapie erarbeitet. Unsere „Sachkundekurse der Herzschrittmachertherapie“, „Sachkundekurse der ICD-Therapie“ und „Sachkundekurse der CRT-Therapie“entsprechen vollständig diesen Curriculi und damit dem einheitlichen inhaltlich-organisatorischen Standard der Qualitätssicherung.
Zusätzlich sind die „Richtlinien zur Durchführung von Herzschrittmacher-Kontrollen der KV Berlin“ (KV-Blatt 08/03:A531), die anhand der „Regelung der KV Berlin zur Durchführung der Qualitätsprüfung im Einzelfall durch Stichproben für Herzschrittmacher-Kontrolluntersuchungen gemäß § 136 Abs. 1 SGB V“ (Amtliche Bekanntmachungen der KV Berlin in: KV-Blatt 08/03:A532-533) kontrolliert werden, Bestandteil unserer Veranstaltung.
Bei erfolgreicher Teilnahme am Gesamtkurs erhalten Sie ein Zertifikat der Sachkunde auf dem Gebiet der antibradycarden Herzschrittmachertherapie, der ICD-Therapie bzw. der CRT-Therapie.
Darüber hinaus ist die Veranstaltung im Rahmen des Modellprojekts Zertifizierung der freiwilligen ärztlichen Fortbildung der entsprechenden Ärztekammern angemeldet.
Bei Interesse klicken Sie bitte einfach auf unseren VERANSTALTUNGSKALENDER.
Mit stimulatorischen Grüßen,
Dr. Volker Leonhardt